Neue Regeln seit 2022

Fitnessstudios vor Januaransturm: Was man vor Vertragsabschluss beachten sollte

Bei schwerem Seegang steigt das Unfallrisiko an Bord eines Kreuzfahrtschiffes.

Eine Frau trainiert auf einem Laufband: Im Januar melden sich viele Menschen in Fitnessstudios an.

Im Januar erleben die Fitnessstudios wieder einen regelrechten Boom. Dann passiert etwas, das man fast schon Neujahrstradition nennen könnte: Noch benommen vom Festtagsessen pilgern viele in die Fitnesscenter, Sporthallen und Schwimmbäder des Landes, um die guten Vorsätze in die Tat umzuwandeln: fitter werden, gesünder leben, sich mehr bewegen.

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Laut dem Deutschen Sportstudio-Verband (DSSV) melden sich erfahrungsgemäß 30 Prozent aller Neukundinnen und Neukunden im Januar an. Das stehe in Zusammenhang „mit den guten Vorsätzen der Menschen, etwas Gutes für sich und ihren Körper zu tun“, sagte ein Sprecher dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Hinzu kommt, dass auch einige Altmitglieder von den guten Vorsätzen motiviert werden, wodurch der zusätzliche Andrang verstärkt wird.“

Geräte ausprobieren oder Probetraining machen

Danach flacht das Interesse meist wieder ab. Der Verband verweist allerdings darauf, dass die Nachfrage auch im Sommer zur Urlaubszeit wieder „überdurchschnittlich“ hoch sei – Stichwort Bikinifigur. „Einen weiteren Ansturm erleben Fitnessstudios im Herbst, wenn die Tage kürzer und die Temperaturen niedriger werden“, so der Sprecher.

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Doch egal zu welcher Jahreszeit: Vor dem ersten Fitnessstudiobesuch sollten ein paar Dinge bedacht werden. Wichtig ist etwa, dass man sich in die Geräte einweisen lässt – was bei Neulingen sowieso meist gemacht wird. Der DSSV empfiehlt, bei der Suche nach dem richtigen Studio ein Probetraining zu vereinbaren. Das kann auch ein Gruppentraining sein. So lässt sich vorab herausfinden, ob das Angebot passt. Allerdings kann es sein, dass das Training etwas kostet.

Bonuspunkte der Krankenkassen

Wer aus gesundheitlichen Gründen Sport im Fitnessstudio machen will, sollte sich vorher bei seiner Krankenkasse schlaumachen. Manche bieten nämlich einen Zuschuss für Kurse an. Laut dem DSSV unterstützen nahezu alle großen Krankenkassen ihre Mitglieder außerdem in Form von Bonuspunkten oder Geldprämien, wenn sie regelmäßig aktiv sind. Techniker-Krankenkasse, AOK und Co. haben für diese Programme eigene Apps.

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Ganz wichtig ist bei der Wahl der richtigen Sportstätte aber der Vertrag. Wer sich vorher nicht gut informiert, ist im schlimmsten Fall über einen längeren Zeitraum gebunden. Vor der Unterschrift sollte man deshalb die Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge checken und sich den Vertrag „genau durchlesen“, rät die Verbraucherzentrale.

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Was beim Fitnessstudiovertrag wichtig ist

Unklares sollte vorher aus dem Weg geräumt werden. Ein Vorabgespräch kann sich schon deshalb lohnen, weil es mitunter Rabatte gibt – beispielsweise für Studierende. Meist gilt die Faustregel bei Verträgen: Wer sich länger bindet, muss monatlich weniger zahlen. „Die meisten Fitnessverträge werden für eine feste Dauer abgeschlossen“, erklärt die Verbraucherzentrale. Die längere Treue werde oft mit einem niedrigeren Monatsbeitrag belohnt. „Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist hierbei zulässig.“

ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht von Tom Nebe vom 3. März 2022: Passende und bequeme Laufschuhe sind ein wichtiger Faktor, damit die Joggingrunden Spaß machen - aber nicht der einzige. Foto: Christin Klose/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

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2022 wurden die Rechte von Kundinnen und Kunden noch einmal gestärkt: Das Gesetz für faire Verbraucherverträge trat in Kraft. Laut der Verbraucherzentrale darf ein Vertrag nur noch dann automatisch verlängert werden, wenn er sich auf unbestimmte Zeit verlängert und jeweils zum Monatsende gekündigt werden kann. Die Regelung gilt allerdings erst seit dem 1. März 2022 und somit für Verträge, die seither abgeschlossen wurden.

Und was, wenn das Studio wegen hoher Energiekosten die Preise erhöht? Die Verbraucherschützer sind da deutlich: Grundsätzlich seien Verträge so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. „Eine nachträgliche Preiserhöhung ist daher nicht ohne Weiteres möglich.“ Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Viele Studioverträge haben im Kleingedruckten sogenannte Preisanpassungsklauseln. Die sollten unbedingt vorher geprüft werden.

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