Finanzen und die Liebe: Unverheiratete leben gefährlich
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Mit einer Fahrrad-Rikscha werden Hochzeitspaare gefahren, nachdem sie sich bei einer Pop-up-Hochzeit in einer Berliner Kirche das Ja-Wort gegeben haben (Symbolbild).
© Quelle: Joerg Carstensen/dpa
Berlin. Heiraten ist out. Zurzeit geben sich so wenig Paare das Ja-Wort wie seit dem Ersten Weltkrieg nicht mehr. Ich plädiere hier nicht für mehr Romantik, sondern für einen kühlen Blick auf die Finanzen. Und damit meine ich mal nicht das Ehegattensplitting.
Stattdessen wollen wir die Sache mal vom Ende her betrachten: Was passiert, wenn die Liebe vorbei ist?
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Problem eins: Kinder. Sie bedeuten praktisch immer, dass eine (seltener einer) für die Erziehung zurücksteckt. Dadurch hat ein Elternteil weniger Rentenansprüche erworben und Karrierechancen verloren – also bares Geld.
Problem zwei: Immobilien. Wer steht im Grundbuch? Einer, beide? Vielleicht bringt eine das Eigenkapital, der andere die Arbeitskraft. Vielleicht teilen sich beide die monatlichen Raten. Aber spiegelt sich das auch im Grundbuch wider?
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Warum man Frauen nicht nach ihrem Kinderwunsch fragen sollte
Niemand würde eine fremde Frau fragen, wann sie mit ihrem Partner das letzte Mal Sex hatte, oder? Die Frage nach dem Kinderwunsch scheint für viele Menschen dagegen völlig normal zu sein. Die Autorin und Kulturwissenschaftlerin Sarah Diehl erklärt, warum man das besser lässt.
Problem drei: Erben. Sie ist die große Liebe Ihres Lebens. Ok, ich gratuliere. Dem Gesetz ist das egal. Denn erben tun nur Familienangehörige. Außer, das Paar regelt es anders. Am besten in einem Erbvertrag. Und trotzdem: Die Familie behält ihr Anrecht auf einen Pflichtteil.
Richtig übel ist die Kombination aus Problem zwei und drei: Immobilie vererben. Nehmen wir an, Sie besitzen gemeinsam eine Immobilie. Nun können Sie dem Partner Ihre Hälfte vermachen. Doch der hat nur einen Freibetrag von 20.000 Euro, auf den Rest werden 30 Prozent Erbschaftsteuer fällig. Bei einem Hauswert von 500.000 Euro kommen so 69.000 Euro zusammen.
Verheiratete haben einen Erbfreibetrag
Verheiratete haben dagegen einen Erbfreibetrag von einer halben Million. Sie sind zudem eine Zugewinngemeinschaft: Was während der Ehe angespart wurde, auch Renten, wird nach der Scheidung aufgeteilt. Der Ehepartner erbt die Hälfte – und mit dem Berliner Testament bleiben Angehörige erst einmal außen vor.
Die Ehe macht die Partnerschaft also zu einer fairen Sache. Unverheiratete müssen das alles selbst regeln.
Matthias Urbach ist Vizechefredakteur des Geldratgebers „Finanztip“, der zur gleichnamigen Stiftung gehört. Er erklärt an dieser Stelle immer dienstags, wie man Gelddinge selbst regelt. Weitere Tipps gibt Urbach im wöchentlichen Verbraucher-Newsletter.
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