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Kampf gegen chinesische Kopien

Lego siegt im Rechtsstreit um Mini-Figuren

Eine Figur des Herstellers Qman (l) und eine Figur des Herstellers Lego (r) stehen in dem Geschäft "Steingemachtes". Der Laden bietet Klemmbausteine aus China an. In einem im Mai begonnenen Zivilrechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf wirft der Marktführer Lego dem Spielzeughändler Thorsten Klahold Design- und Markenrechtsverletzungen vor, insbesondere bezüglich der Mini-Figuren des Herstellers Qman. Der weltbekannte Spielwarenhersteller konnte einem Paderborner Spielwarenhändler nun den Verkauf von bestimmten Konkurrenzprodukten gerichtlich verbieten lassen.

Eine Figur des Herstellers Qman (l) und eine Figur des Herstellers Lego (r) stehen in dem Geschäft "Steingemachtes". Der Laden bietet Klemmbausteine aus China an. In einem im Mai begonnenen Zivilrechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf wirft der Marktführer Lego dem Spielzeughändler Thorsten Klahold Design- und Markenrechtsverletzungen vor, insbesondere bezüglich der Mini-Figuren des Herstellers Qman. Der weltbekannte Spielwarenhersteller konnte einem Paderborner Spielwarenhändler nun den Verkauf von bestimmten Konkurrenzprodukten gerichtlich verbieten lassen.

Düsseldorf. Der Spielwarenhersteller Lego hat im Kampf gegen chinesische Kopien seiner Mini-Figuren einen juristischen Erfolg errungen. Das Düsseldorfer Landgericht untersagte am Freitag einem Paderborner Spielwarenhändler den Verkauf von bestimmten Konkurrenzprodukten aus China, weil deren Gestaltung die Markenrechte des dänischen Unternehmens verletze.

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Der Vorsitzende Richter der 8. Kammer für Handelssachen am Landgericht Düsseldorf, Wilko Seifert, sagte, die umstrittenen Spielfiguren wiesen zwar allesamt einige formale Unterschiede zu den Lego-Produkten auf. Doch der Gesamteindruck der Figuren liege in allen Fällen zu nahe am markenrechtlich geschützten Lego-Produkt. Wichtig für das Markenrecht sei, wie ein Durchschnittsverbraucher das Produkt wahrnehme - und der vergleiche nicht Details, sondern das Gesamtbild.

Händler darf Produkte nicht mehr verkaufen

Das Urteil untersagt dem Paderborner Händler, der die Spielfiguren chinesischer Hersteller vertrieben hatte, den weiteren Verkauf der Produkte und verpflichtet ihn, Lego Auskunft über die bereits verkauften Mengen zu geben. Außerdem muss er alle noch vorhandenen, von dem Urteil betroffenen Produkte an das dänische Unternehmen herausgeben.

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Der Händler verkauft seit drei Jahren in seinem Laden und einem Onlineshop Produkte von Lego-Konkurrenten - meist aus China. Auf seiner Website wirbt er: „Es gibt gute und günstige Alternativen zum Marktführer. Die Klemmbausteine dieser Hersteller sind zu 100 Prozent kompatibel mit den gängigen Bauklötzchen, bieten aber eine noch größere Vielfalt.“

Der Streit mit dem dänischen Spielzeuggiganten, der weltweit im vergangenen Jahr einen Umsatz in Höhe von 7 Milliarden Euro machte, entzündet sich allerdings an einigen Spielfiguren, die den Sets der Lego-Konkurrenten enthalten waren.

Lego hatte sich die dreidimensionale Darstellung der bekannten Spielzeug-Figur mit und ohne Noppe auf dem Kopf bereits im Jahr 2000 europaweit schützen lassen. Der Paderborner Händler beteuerte vor Gericht, er habe bewusst darauf geachtet, dass die von ihm verkauften Figuren die Marke nicht verletzen. Und er habe sogar von den chinesischen Herstellern in seinen Augen strittige Figuren aus den Packungen herausnehmen lassen. Der Händler konnte damit aber eine juristische Niederlage nicht verhindern.

RND/dpa

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