„Klare Menschenrechtsverletzung“ – warum bekommen behinderte Menschen in Werkstätten keinen Mindestlohn?
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In einer Werkstatt für behinderte Menschen nähen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im März Atemmasken (Symbolbild).
© Quelle: Roland Weihrauch/dpa
Wer mit Behinderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, bekommt durchschnittlich 1,46 Euro pro Stunde. Damit können sich die Betroffenen ganz knapp eine Kugel Eis in Deutschland kaufen – die kostet nämlich im Durchschnitt 1,47 Euro. Alle anderen Beschäftigten in Deutschland bekommen ab Anfang Oktober mindestens 12 Euro pro Stunde, also über das Achtfache. Ist das gerecht? Und warum verdienen zwei Menschen für eine Stunde Arbeit so unterschiedlich viel Geld?
Idealismus und Realismus treffen aufeinander
In Deutschland werden mehr als 320.000 Menschen mit Behinderung in Werkstätten durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM) vertreten. Einen Mindestlohn bekommen sie nicht. „Wenn ich Teil eines Wirtschaftsunternehmens bin und alle haben was davon, nur ich nicht, weder in meinem Lohn noch in meinen Rechten, dann ist das Ausbeutung“, findet Katrin Langensiepen.
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EU-Parlamentsabgeordnete Katrin Langensiepen.
© Quelle: Moritz Frankenberg
Seit 2019 ist sie Abgeordnete der Grünen im Europaparlament und kämpft für Inklusion, für die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung in Beschäftigung und Beruf. Langensiepen hat von Geburt an das TAR-Syndrom, eine körperliche Behinderung, bei der ihr die Speichen an den Unterarmen fehlen. Sie glaubt, dass man auch trotz Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. „Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich bin auch ein Mensch mit Behinderung – und ich habe diesen Weg selbst beschritten“, sagt Langensiepen im RND-Interview.
Kathrin Völker ist Geschäftsführerin der BAG WfbM, der bundesweite Fachorganisation der Werkstattträger. Sie kennt die Forderungen nach einem Mindestlohn von Betroffenen: „Ein großer Teil der Werkstattbeschäftigten ist nicht zufrieden mit der derzeitigen Einkommenssituation.“ Derzeit würden die Werkstätten aber nicht genug erwirtschaften, um den Menschen mit Behinderung den Mindestlohn zu bezahlen.
Mindestlohndebatte: „Eine klare Menschenrechtsverletzung“
Dass die Arbeiter und Arbeiterinnen mit Behinderung in den Werkstätten keinen Mindestlohn bekommen, ist zulässig. Grund dafür ist eine arbeitsrechtliche Sonderstellung. Bei Werkstattbeschäftigten mit Behinderung „liegt nur ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis vor“, erklärt Kathrin Völker. Deswegen haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf den Mindestlohn. „Dafür unterliegen sie nicht den Pflichten, wie einer gewissen Arbeitsleistung“, führt sie fort.
Katrin Langensiepen sieht das anders: „Wir müssen wegkommen vom Produktions- und Leistungsdruck in einer WfbM. Man muss nämlich liefern: Es gibt einen Auftrag, die Schrauben eintüten, bis morgen! Zu glauben, dass da alles soft abläuft, stimmt nicht.“ Dass Menschen mit Behinderung den Werkstätten kein Mindestlohn zuteilwird, sieht Langensiepen sie als „eine klare Menschenrechtsverletzung“.
„Es ist der pure Versorgungsgedanke: satt, sauber, trocken. Da müssen wir im 21. Jahrhundert von wegkommen.“
Katrin Langensiepen
Mitglied des EU-Parlaments als Teil der Fraktion Die Grünen/EFA
1,46 Euro pro Stunde: Ist das gerecht?
Laut einer Statistik der BAG WfbM erhielten im Jahr 2020 Beschäftigte mit Behinderung ein durchschnittliches monatliches Entgelt von 211 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus dem Arbeitsförderungsgeld und dem Grund- und Steigerungsbetrag zusammen. Die durchschnittliche Arbeitszeit liege laut Geschäftsführerin Kathrin Völker in den Werkstätten bei ungefähr 36 Stunden pro Woche. Das entspricht einem Stundenlohn von ungefähr 1,46 Euro pro Stunde. Ist das gerecht?
„Gerechtigkeit zu beurteilen ist schwierig, da man die Arbeit in Werkstätten nicht direkt mit einem Vollzeit-Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vergleichen kann. Bei einer Werkstatt steht nicht die reine Erwerbsarbeit im Vordergrund. Die Werkstätten bieten weitere Leistungen wie pflegerische Unterstützung, Ergo- und Physiotherapie, Logopädie sowie Angebote aus dem Sport- und Kulturbereich an. Diese Leistungen können die Beschäftigten auch während der Arbeitszeit in Anspruch nehmen“, sagt Völker.
„Es kommt darauf an, wie man Armut definiert“
„Die Menschen leben natürlich nicht von einem Euro die Stunde“, gesteht Langensiepen ein. Ihr sei bewusst, dass die Betroffenen auf Sozialleistungen zurückgreifen können, sagt Langensiepen: „Dadurch kommt man aus der Armut aber nicht raus.“
„Es kommt darauf an, wie man Armut definiert“, findet Völker und weist darauf hin, dass „Menschen mit Behinderungen, die neben dem Werkstattentgelt kein anderes Einkommen haben, staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt, wie Zuschüsse zu Mietzahlungen, Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung bekommen.“
Können sich Betroffene dennoch so ein unabhängiges Leben aufbauen? Selbstbestimmt eine eigene Wohnung beziehen, ein Auto kaufen, in den Urlaub fahren, Gebühren für Vereine bezahlen, mal ins Restaurant gehen? Kurz gesagt: am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, geschweige denn ihren Alltag lebenswert gestalten? „Nein“, findet Langensiepen. „Es hat nichts mit Partizipation und Selbstbestimmtheit zu tun. Es ist der pure Versorgungsgedanke: satt, sauber, trocken. Da müssen wir im 21. Jahrhundert von wegkommen.“
Streit um Mindestlohn: Verstößt Deutschland gegen UN-Konvention?
Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, dass behinderte Menschen eine selbst gewählte Teilhabe an der Gesellschaft und das Erarbeiten eines Lebensunterhalts zusteht. Katrin Langensiepen sieht das durch die Werkstätten gebrochen: „Menschen wird nicht die Möglichkeit gegeben, frei zu wählen. Entweder eine WfbM oder ich sitze zu Hause.“ Dass Menschen trotz Arbeit auf Sozialleistungen angewiesen seien, um den Lebensunterhalt zu beschreiten, sieht sie mit dem Gesetz im Konflikt.
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Bäcker mit Down-Syndrom: „Hier akzeptieren mich alle so, wie ich bin“
Julian Kruse hat das Down-Syndrom und führt ein vielfach selbstständiges Leben. Der junge Mann arbeitet schon seit sieben Jahren in der Bäckerei und damit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Wenn der 27-Jährige über die vorgeburtlichen Trisomie-Bluttests spricht, die ab dem 1. Juli unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen bezahlt werden, wird er ernst.
Geschäftsführerin der BAG WfbM Völker räumt ein: „Durch die Arbeit allein bei einer Werkstatt ist das Erarbeiten eines Lebensunterhaltes nicht möglich.“ Mit den ergänzenden Sozialleistungen durch den Staat sei das hingegen machbar – sie sieht die Vorschriften des Artikels nicht als gebrochen an.
UN-Konvention: „Hubertus Heil hat jetzt Hausaufgaben“
Aufgrund des Bekenntnisses Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention zeigt sich Katrin Langensiepen optimistisch: „Damit haben die Mitgliedsstaaten und insbesondere Deutschland, sprich das Sozialministerium um Hubertus Heil, jetzt Hausaufgaben.“ Auf europäischer Ebene habe sie damit ihr Vorhaben umgesetzt: „Die nächste Aufgabe ist es, die Mitgliedsstaaten davon abzubringen, dass es heißt, es müsse geschaut und geprüft werden. Nein, die EU sagt: Jetzt! Es gibt einen politischen Beschluss vom Europäischen Parlament, der sagt, dass Menschen in der Lage sein müssen, von ihrer Arbeit zu leben.“
Bundesarbeitsminister Heil präsentiert Pläne für Bürgergeld
Ab 2023 soll das Bürgergeld an Stelle von Hartz IV in Kraft treten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat erste Pläne genannt.
© Quelle: Reuters
Vermittlungsquote bei unter einem Prozent
Die Vermittlungsquote von behinderten Arbeitern einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt liegt seit Jahren bei unter einem Prozent, obwohl der gesetzliche Auftrag Rehabilitation und Eingliederung in den Arbeitsmarkt heißt. Langensiepen glaubt, dass die Werkstätten aus eigenem wirtschaftlichem Interesse die Arbeiter absichtlich nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt lassen würden: „Welches Interesse hat eine WfbM, ihre besten Leute zu verlieren? Sie sind auch Unternehmen und müssen ihre Leute halten, um die Aufträge zu erfüllen.“
Völker weist diese Anschuldigung zurück: „Ich kenne diese Vorwürfe durchaus, aber kann das so nicht bestätigen.“ Sie sieht zwar noch großen Optimierungsbedarf in der Vermittlungsquote, mahnt aber auch, dass man beachten müsse, „dass eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von den Menschen gewünscht sein muss.“ Außerdem sei die Arbeit in den Werkstätten auch für den Erhalt und die Steigerung der Leistungsfähigkeit und die Persönlichkeitsentwicklung. Das Erreichen einer Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sei nur einer kleinen Personengruppe möglich, zumal viele Beschäftigte die Werkstatt schätzen und nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wollen würden, erläutert Völker.
Eine Chance in Zeiten des Fachkräftemangels
Katrin Langensiepen sieht in einer höheren Vermittlungsquote und insbesondere einer Ausbesserung der Bildungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung großes Potenzial. „Es wäre eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel.“ Vor allem jungen Menschen würden kaum Möglichkeiten geboten, einen anerkannten Schulabschluss nachzuholen. „Es kann nicht sein, dass Menschen in jungem Alter in einer WfbM festhängen“, findet Langensiepen. Man halte die Menschen davon ab, sich weiterzuentwickeln: „Das ist keine Solidarität, das ist für mich eine Inhaftnahme“, sagt Langensiepen. Unternehmen und der Staat können Menschen mit Behinderung aufnehmen und die Bildungslage verbessern, wenn sie nur wollen würden, meint Langensiepen. „Wir haben die Arbeitsassistenz und das Budget für Arbeit. Wir haben keinen Mangel an Geld.“
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Experiment Vier-Tage-Woche: Mit neuen Konzepten gegen den Fachkräftemangel?
Die Pandemie hat das Homeoffice gebracht, aber auch den Fachkräftemangel deutlich werden lassen. Arbeitgeber versuchen nun Produktivität und neue Freiheiten unter einen Hut zu bekommen. Die Vier-Tage-Woche könnte die Arbeitswelt revolutionieren, wie ein Betrieb in Niedersachsen nun testet.
Kernproblem: Sichtbarkeit im öffentlichen Leben
In einem sind die Geschäftsführerin Werkstättenverbundes und die EU-Politikerin aber einig: mangelnde Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Leben sei die Wurzel des Problems. „Solange behinderte Menschen im öffentlichen Geschehen, in der Bildung, in der Schule, in der Nachbarschaft und auf dem Arbeitsmarkt nicht sichtbar sind, stellt man sie auch nicht ein“, so Langensiepen. Für mehr Offenheit appelliert auch Völker: „Ich wünsche mir allgemein von unserer Gesellschaft und von Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts, dass diese ihre Vorurteile aus dem Weg räumen und sich von dem stark vorherrschenden Leistungsgedanken in unserem Wirtschaftssystem entfernt wird.“