Benzin, belegte Brötchen, WC: Raststätten sind deutlich teurer als Autohöfe
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Raststätten sind meist teurer als Autohöfe – das hat der ADAC in einem Vergleich festgestellt.
© Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Hannover. Vielfahrer kennen das: Meist lohnt es sich, von der Autobahn abzufahren und für die Pause einen Autohof anzusteuern, statt die nächste Raststätte zu nehmen. Denn die ist meist deutlich teurer. Dass das nicht nur ein Eindruck, sondern tatsächlich so ist, hat jetzt der ADAC ermittelt.
In einem großen Vergleich hat sich der Autoclub die Preise von 35 Raststätten und 35 nahe gelegenen Autohöfen angeschaut. Mit dem Ergebnis, dass 13 der 14 überprüften Produkte an der Raststätte teurer waren.
Belegtes Brötchen für durchschnittlich 4,05 Euro
So kostet eine 0,5-Liter-Flasche Wasser an den Raststätten durchschnittlich 2,15 Euro, an den Autohöfen durchschnittlich 1,42 Euro. Das günstigste belegte Brötchen war an Raststätten im Schnitt für 4,05 Euro zu haben, an Autohöfen für 2,97 Euro. Für ein süß gefülltes Croissant wurden an Raststätten durchschnittlich 2,65 Euro fällig, an Autohöfen nur 1,97 Euro.
Auch Sprit war an den Autohöfen deutlich günstiger: Autofahrer zahlten an den Raststätten für Diesel durchschnittlich 25 Cent mehr als an Autohöfen, bei E10 waren es sogar 26 Cent.
Toilettengang an jedem zweiten Autohof kostenlos
Für einen Toilettengang nehmen die von Sanifair betriebenen WC-Anlagen an den Raststätten eine Gebühr von 70 Cent, von denen 50 Cent als Wertbon wieder ausgegeben werden. Dieser kann mehr als drei Jahre lang in allen Raststätten-Shops eingelöst werden, die ebenfalls über eine Sanifair-Einrichtung verfügen.
An fast jedem zweiten Autohof (46 Prozent) war die Nutzung der Toilette dagegen kostenlos. An den anderen Autohöfen wurden 50 Cent bis 1 Euro verlangt. Auch hier erhielten Nutzer laut ADAC einen Wertbon, der häufig aber nur am jeweiligen Autohof selbst eingelöst werden konnte.
Tank & Rast: Raststätten müssen auch nachts öffnen
Das Unternehmen Tank & Rast, das in Deutschland rund 90 Prozent der Raststätten betreibt, kritisiert den ADAC-Vergleich. Das Leistungsspektrum von Raststätten und Autohöfen unterscheide sich stark und sei deshalb nicht vergleichbar, so Tank & Rast in einem Statement. So seien die Raststätten an Autobahnen verpflichtet, rund um die Uhr zu öffnen – und damit auch nachts, wenn der Umsatz deutlich geringer ist.
Außerdem seien Raststätten in den meisten Fällen ausschließlich auf Kunden angewiesen, die die Autobahn in eine Fahrtrichtung befahren. Autohöfe könnten dagegen von beiden Fahrtrichtungen der Autobahn angefahren werden und seien über Bundes- und Landstraßen an ihre jeweilige Region angebunden. Raststätten befänden sich zudem auch entlang weniger stark befahrener Autobahnabschnitte, Autohöfe dagegen siedelten sich an stark frequentierten Standorten an, argumentiert Tank & Rast.
Seit der Privatisierung des Raststättensystems 1998 schließt der Bund mit privaten Unternehmen wie Tank & Rast Konzessionsverträge über die Betreibung der Raststätten ab. So soll sichergestellt werden, dass etwa Fern- und Busfahrer auf ein gleichbleibendes Angebot zurückgreifen können, ohne die Autobahn verlassen zu müssen.
Für das Recht, eine Raststätte auf der Autobahn zu betreiben, müssen die Unternehmen an den Bund eine Konzessionsabgabe zahlen, die absatz- bzw. umsatzabhängig ist.