Nach Epic Games: Auch Apple legt Berufung gegen App-Store-Urteil ein
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ARCHIV - 20.03.2018, USA, Baltimore: Dieses Archivbild vom 19. März 2018 zeigt das Logo der App Store-App von Apple. Epic Games hat bekannt gegeben, dass es gegen die Entscheidung eines Bundesrichters Berufung einlegt, der Apple ein illegales Monopol vorwirft, das den Wettbewerb unterdrückt. Der Hersteller des beliebten Videospiels Fortnite teilte am Sonntag, den 12. September 2021, in einer Gerichtsakte mit, dass er gegen das Urteil beim Neunten Bundesberufungsgericht in San Francisco Berufung einlegen wird. Foto: Patrick Semansky/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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San Francisco. Apple versucht, die Umsetzung eines Gerichtsurteils hinauszuzögern, mit dem mehr App-Entwickler am Konzern vorbei digitale Artikel an ihre Nutzer verkaufen könnten. Apple argumentiert, dass dadurch Schaden für Verbraucher und die Integrität der App-Store-Plattform drohe, wie aus am Wochenende veröffentlichten Gerichtsunterlagen hervorgeht.
Das Urteil fiel Anfang September in dem Prozess zwischen Apple und der Firma Epic Games, von der das populäre Online-Spiel „Fortnite“ stammt. Epic ging bereits in Berufung dagegen - und Apple nun auch.
Abgaben an Apple bis zu 30 Prozent hoch
Apple hatte sich in dem Prozess weitgehend durchgesetzt. Doch die Richterin entschied auch, dass Apple Entwicklern nicht mehr verbieten dürfe, Nutzer auf Möglichkeiten zum günstigeren Kauf der Artikel außerhalb des App Stores hinzuweisen. Diese Änderung soll dem Urteil zufolge am 9. Dezember greifen. Apple fordert, dass sie vorerst ausgesetzt wird.
Apple erlaubt den Kauf digitaler Güter - wie etwa virtueller Artikel in Spiele-Apps - grundsätzlich über die hauseigene Bezahlplattform. Dabei wird eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent an den Konzern fällig. Apple argumentiert unter anderem, dass durch das Verfahren Nutzer vor Betrugsversuchen und einem Missbrauch ihrer Daten geschützt würden. Einige App-Entwickler kritisieren, dass die Abgabe ungerechtfertigt hoch sei.
Apple-Sorge vor alternativen Bezahlabläufen
Richterin Yvonne Gonzalez Rogers kam in dem Verfahren zu dem Schluss, dass Apple berechtigt sei, eine Kommission in seinem App Store zu verlangen. Und sie lehnte auch Epics Forderung nach einer Öffnung der Plattform für andere App Stores ab. Sie sah aber eine Wettbewerbsverletzung darin, dass Apple Entwicklern verbot, Nutzer auf günstigere Kaufmöglichkeiten anderswo zu verweisen. Deshalb dürfe Apple die App-Macher nicht daran hindern, entsprechende Links und Buttons zu platzieren.
Darüber, wie diese Entscheidung ausgelegt werden kann, zeichnet sich nun Streit ab. Apple warnt, dass einige Entwickler aus Sicht des Konzerns die Entscheidung der Richterin zu großzügig interpretierten und auch ganze alternative Bezahlabläufe hinter die Links packen wollten. Wie der Konzern argumentiert, könnten dadurch böswillige Entwickler Nutzerdaten missbrauchen, während Apple dies nicht verhindern könnte.
RND/dpa