Steuererklärung für 2020: Diese Fristen und Regelungen sollten Sie kennen
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Wer 2020 Kurzarbeitergeld bekommen hat, muss in diesem Jahr eine Steuererklärung abgeben.
© Quelle: Benjamin Nolte/dpa-tmn
Berlin. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung läuft am 31. Juli ab – und auch nur für diejenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind. Das dürfte 2020 aber für deutlich mehr Arbeitnehmer als sonst gelten. Denn alle, die mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen bekommen haben, kommen um die Erklärung nicht herum. Und neben Eltern- oder Arbeitslosengeld zählt auch das Kurzarbeitergeld zu den Lohnersatzleistungen. Eine Übersicht über das, was 2021 auf viele Steuerpflichtige zu kommt.
Frist: Bis wann muss ich die Steuererklärung für 2020 einreichen?
Weil der 31. Juli ein Samstag ist, verlängert sich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2020 auf den 2. August 2021, wie Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin erläutert. Diejenigen, die auf die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins setzen, haben bis Ende Februar 2022 Zeit.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder ist automatisch verpflichtet, die Formulare des Finanzamtes auszufüllen. Arbeitnehmer, die außer ihrem Arbeitslohn nur geringe andere Einnahmen haben, können von der Abgabepflicht befreit sein, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Wer also nur sein Gehalt bekommt und keine anderen Einkünfte hat, muss die Formulare laut Gesetz nicht ausfüllen.
Viele Arbeitnehmer seien allerdings verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn neben dem Gehalt weitere steuerpflichtige Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt oder steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro bezogen worden seien.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner müssen laut BVL immer dann eine Steuererklärung abgeben, wenn einer der beiden Partner nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder wenn beide Ehepartner die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt haben. Auch wenn Arbeitnehmer von einem weiteren Arbeitgeber Lohn nach der Steuerklasse VI bezogen oder sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen ließen, ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht, so der BVL.
Welche Regeln gelten für Selbstständige und Freiberufler?
Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende müssen ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abgeben. Selbstständige und Freiberufler müssen in Deutschland ohnehin jährlich eine Steuererklärung einreichen – und zwar auch für ihr Geschäft beziehungsweise ihr Unternehmen. Und im Jahr 2020 erhaltene Hilfsgelder, etwa Überbrückungshilfen, sollen dabei als Betriebseinnahmen behandelt werden – weshalb nachträglich Steuern fällig werden können.
Müssen auch Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte die Grundfreibeträge in Höhe von 9408 Euro im Jahr beziehungsweise bei Verheirateten 18.816 Euro im Jahr überschreiten. Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählen dabei auch die Rentenzahlungen. Sind die gestiegen, kann das mit sich bringen, dass Rentner steuerpflichtig werden.
Wie hoch sind die Freibeträge?
Der steuerliche Grundfreibetrag ist 2020 von 9168 Euro auf 9408 Euro gestiegen. Das bedeutet: Bis zu einem Bruttoeinkommen von 9408 Euro fallen keinerlei Steuern an. Zudem ist der Kinderfreibetrag 2020 um 192 Euro gestiegen. Bei gleichbleibendem Betreuungsfreibetrag beträgt er für 2020 exakt 7812 Euro pro Kind und Jahr (2019: 7620 Euro).
Steuererklärung 2020: wird Kurzarbeitergeld besteuert?
Wer 2020 Kurzarbeitergeld bekommen hat, zahlt darauf selbst keine Abgaben. Allerdings unterliegt das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt. Das führt dazu, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöht. Aber: „Oft wird dies letztendlich mit einer Steuererstattung einhergehen, da für den Arbeitslohn zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde“, sagt Klocke. In einigen Fällen ist aber auch eine Steuernachzahlung möglich. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer weniger Wochenstunden gearbeitet hat und sein Lohn mit Kurzarbeitergeld aufgestockt wurde. „Hier macht es Sinn, sich Geld für eine Steuernachzahlung beiseite zu legen“, empfiehlt Klocke.
Steuererklärung 2020: Wird Homeoffice erstattet?
Ihren Arbeitsplatz haben viele Menschen wegen der Corona-Pandemie nach Hause verlagern müssen. Bei ihrer Steuererklärung für 2020 können sie nun die sogenannte Homeofficepauschale geltend machen. Für jeden Arbeitstag in der häuslichen Wohnung können sie einen Betrag von fünf Euro als Werbungskosten angeben – maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Homeofficepauschale gibt es nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag. Daher ist sie für jene von Vorteil, die Werbungskosten von über 1000 Euro haben. Bei Arbeitstagen im Homeoffice entfällt indes die Pendlerpauschale, da es keine Fahrten zur Arbeitsstätte gab.
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Wer in den eigenen vier Wänden arbeitet, kann bei der Steuer Geld sparen.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Wann kann man das Homeoffice geltend machen?
„Eine Homeoffice-Tagespauschale von fünf Euro darf man nur angeben, wenn man an dem Tag ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet hat“, stellt BVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft klar. Wer an einem Tag zusätzlich in die Firma fährt – etwa, um Post abzuholen –, kann die Tagespauschale von fünf Euro nicht geltend machen, wohl aber die Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Firma. Die Homeofficepauschale gilt auch für 2021.
Was passiert mit dem Pendlerfreibetrag?
Ein Tipp von Klocke: Beschäftigte, die regulär einen weiten Weg zur Arbeit haben und deswegen einen Freibetrag beim Finanzamt beantragt hatten, nun aber pandemiebedingt von zu Hause aus arbeiten, sollten beim Finanzamt den bisherigen Freibetrag anpassen lassen. „Bei einem zu hohen Freibetrag wird zu wenig Lohnsteuer vom Lohn abgezogen“, warnt Klocke. Im Ergebnis kann es dann bei der Einkommensteuererklärung zu einer Nachzahlung kommen.
Wird der Kinderbonus besteuert?
Zur Entlastung von Eltern und zur Förderung der Konjunktur haben Eltern im vergangenen Jahr einen Kinderbonus ausgezahlt bekommen. Die so erhaltenen 300 Euro stellen laut Bundesfinanzministerium zwar kein steuerpflichtiges Einkommen dar – werden aber auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Gutverdienende Eltern müssen deshalb davon ausgehen, dass das Finanzamt einen Teil des Kinderbonus wieder abzwackt. Laut Finanzministerium wird das für jedes Kind einzeln geprüft, weshalb pauschale Aussagen über Einkommensgrenzen schwierig sind. Eine Beispielrechnung zeigt, dass Familien mit drei Kindern bis zu einem gemeinsamen Jahreseinkommen in Höhe von 67.816 Euro wegen des Kinderbonus keine höhere Steuerlast befürchten müssen.
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Dämmplatten reduzieren Energiekosten – und derartige Sanierungen bezuschusst der Fiskus künftig ausgiebig.
© Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn
Welche Entlastungen gibt es für Alleinerziehende?
Wer alleinerziehend ist und mindestens ein Kind bei sich wohnen hat, profitiert 2020 von einem steuerlichen Entlastungsbetrag von 4008 Euro (zuvor: 1908 Euro). „Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag, und zwar um jeweils 240 Euro“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Welche Pauschalen haben sich verändert?
Höhere Pauschalen: Steuerzahler können seit dem 1. März 2020 eine höhere Umzugskostenpauschale geltend machen. Die Pauschale steigt für Singles auf 820 Euro (zuvor: 811 Euro), für Verheiratete oder Alleinerziehende auf 1639 Euro (zuvor: 1622 Euro). Außerdem gibt es höhere Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen: Wer mehr als acht Stunden am Tag dienstlich unterwegs war, kann pro Tag in der Steuererklärung 14 Euro (vorher: 12 Euro) angeben. Bei einer Dienstreise, die an einem Tag mindestens 24 Stunden dauerte, können 28 Euro (vorher: 24 Euro) geltend gemacht werden.
Können Gebäudesanierungen abgesetzt werden?
Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung: Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und das Gebäude energetisch sanieren, können seit 2020 für die nächsten zehn Jahre in den Genuss von Steuervorteilen kommen. „Hierfür wird es einen neuen Vordruck für die Steuererklärung geben“, erklärt Rauhöft. Insgesamt werden 20 Prozent der Aufwendungen mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro von der Steuer abgezogen. In dem Jahr, in dem die Sanierungsmaßnahme beendet wird, und im Folgejahr können Immobilienbesitzer jeweils 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro) geltend machen. Im dritten Jahr sind 6 Prozent (maximal 12.000 Euro) absetzbar.
Wie kann die Steuererklärung abgegeben werden?
Privatpersonen haben die Möglichkeit, die Steuererklärung in Papierform auszufüllen oder elektronisch abzugeben. Allerdings ist die elektronische Übermittlung bei der Einkommenssteuererklärung dann Pflicht, wenn Gewinneinkünfte erzielt werden, also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit.
Das Finanzamt akzeptiert nur die amtlichen Formulare für die Einkommensteuererklärung. Diese können entweder im Internet heruntergeladen oder beim Finanzamt abgeholt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler. Wer seine Einkommensteuererklärung ganz ohne Papier an das Finanzamt schicken möchte, nutzt das elektronische Finanzamt Elster oder im Handel erhältliche Softwareprogramme, Browseranwendungen oder Steuererklärungs-Apps.
Welche neuen Formulare gibt es für die Steuererklärung 2020?
Neu hinzugekommen sind für das Veranlagungsjahr 2020 die Anlage Corona-Hilfen und die Anlage für energetische Maßnahmen für Immobilieneigentümer. Neue Formulare gibt es auch für Rentnerinnen und Rentner, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.
Die Anlage R wurde in drei Anlagen aufgeteilt: In die Anlage R kommen die gesetzlichen und privaten Renten aus dem Inland. Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und betrieblicher Altersvorsorge werden in der Anlage R-AV/bAV erklärt. Renten und Leistungen aus ausländischen Versicherungen, Verträgen und betrieblichen Versorgungseinrichtungen müssen in der Anlage R-AUS angegeben werden.
Steuererklärung: Muss ich Belege mitschicken?
Nein, der Steuererklärung müssen keine Belege mehr beigefügt werden, erläutert der Bund der Steuerzahler. Allerdings müssen die Unterlagen aufbewahrt und auf Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden können. Spendenquittungen müssen ebenfalls nicht mehr beigefügt werden, aber ab Datum des Steuerbescheides ein Jahr lang aufgehoben werden.
Wichtig zu beachten: Wer seine Immobilie im vergangenen Jahr energetisch modernisiert hat und dies in der Steuererklärung geltend macht, muss die Bescheinigung des Fachbetriebs und des Energieberaters beifügen.
RND/dpa/hö