Teilweise mehr als 1000 Euro zurück

Steuererklärung: Für wen sie sich lohnt – und für wen nicht

Steuerformulare und ein Füllfederhalter liegen auf einem Tisch (Symbolfoto).

Steuerformulare und ein Füllfederhalter liegen auf einem Tisch (Symbolfoto).

Berlin. Jedes Jahr steht sie an, jedes Jahr schieben wir sie vor uns her. Warum nicht einmal pünktlich damit anfangen und die quälendste Aufgabe des Jahres gleich zu Beginn vom Tisch haben? Ab Januar ist es möglich, die Steuererklärung für das vorige Jahr abzugeben. Steuerpflichtige bekommen dadurch zum Teil mehr als 1000 Euro zurück.

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Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht für rund die Hälfte aller steuerpflichtigen Personen in Deutschland. Dazu gehören Landwirte, Selbstständige und Gewerbetreibende. Auch Menschen, die eine Rente beziehen, müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Für das Jahr 2021 liegt dieser bei 9744 Euro, hinzu kommt die Werbungskostenpauschale von 102 Euro.

Angestellten wird vom Monatsgehalt automatisch die Lohnsteuer abgezogen. Viele von ihnen müssen darum keine Steuererklärung abgeben.

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Laut Einkommensteuergesetz gelten unter anderem diese Ausnahmen:

  • Lohnsteuerfreibetrag: Wer einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt und sich im Zuge dessen einen Freibetrag eintragen lassen hat, muss im darauffolgenden Jahr fast immer eine Steuererklärung abgeben.
  • Kurzarbeitergeld und andere Lohnersatzleistungen: Pflichtveranlagt sind auch all diejenigen, die Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bekommen haben. Diese Einnahmen sind selbst zwar steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte.
  • Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebenden: Wer monatlich ein Gehalt von mehreren Arbeitgebern bezieht und in der Steuerklasse VI ist, muss eine Steuererklärung abgeben.

In welchen Fällen lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben?

Viele Menschen zahlen unwissentlich zu viele Steuern – und bekommen mit einer freiwilligen Steuererklärung Geld zurück. Wie viel erstattet wird, hängt immer vom Einzelfall ab. Lohnen kann sich das, wenn zum Beispiel einer der folgenden Punkte zutrifft.

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  • Kurzfristige Beschäftigung: Gute Chancen auf eine Steuerrückzahlung haben Menschen, die nur zeitweise beschäftigt waren, weil sie zum Beispiel am Anfang ihres Berufslebens stehen. Freibeträge und Pauschbeträge wurden dann bei der Besteuerung ihres Lohns nicht für das ganze Jahr berücksichtigt.
  • Hochzeit: Bei Frischvermählten kann sich vor allem dann die gemeinsame Steuererklärung lohnen, wenn der Unterschied zwischen den Gehältern besonders hoch ist oder einer von beiden noch gar kein Einkommen hat.
  • Studium: Selbst für Studierende, die nichts oder nur wenig verdienen, kann sich eine Steuererklärung womöglich lohnen. Gebühren für ein Bachelorstudium sind bis zu einer Höhe von 6000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Kosten rund ums Zweitstudium gelten als Fortbildungskosten, sind also Werbungskosten. So lassen sich auch Einschreibe- und Studiengebühren, Ausgaben für Bücher und Fahrtkosten zur Uni oder zur Hochschule von der Steuer abziehen.

Wer kann bei der Steuererklärung helfen?

Studierende, Angestellte, aber auch Menschen im Ruhestand können sich für ihre Steuererklärung an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden, solange sie zusätzlich zu Rente oder Gehalt keine weiteren Einnahmen aus Mieten oder Kapitalvermögen haben, die 18.000 Euro im Jahr übersteigen. Alternativ stehen allen Steuerpflichten nach Bedarf Steuerberaterinnen und Steuerberater zur Verfügung.

Wie viel kostet eine Steuerberatung?

Wer zum Lohnsteuerhilfeverein geht, zahlt ausschließlich eine Jahresgebühr für die Mitgliedschaft. Diese richtet sich nach der Höhe des Einkommens und beträgt zwischen 30 und 450 Euro. Angestellte mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro zahlen etwa 150 Euro.

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Für die Kosten im Beratungsbüro gibt die Vergütungsverordnung für Steuerberater einen finanziellen Rahmen vor. Grundsätzlich gilt eine Grundgebühr, die je nach Aufwand mit einem niedrigeren oder höheren Faktor multipliziert wird. Laut einer Initiative aller Steuerberaterinnen und Steuerberater in Berlin und Brandenburg können Angestellte mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro mit Gebühren um 440 Euro rechnen.

Gut zu wissen: Kosten für Steuerberatung im Beratungsbüro oder beim Verein zählen zu den Werbungskosten und können wiederum steuerlich geltend gemacht werden.

Wie sinnvoll sind Computerprogramme für die Steuer?

Die Zeitschrift Finanztest hat zuletzt 2019 Steuerprogramme bewertet. Besonders gut schnitten im Test Produkte vom Anbieter Buhl Data Service ab. Sie kamen auch mit komplexen Sachverhalten zurecht und waren laut Finanztest auch für Laien verständlich.

Das Verbraucherportal Finanztip rät für die Steuererklärung 2021 zum WISO Steuersparbuch 2021 sowie zu Tax 2021 Professional, beide von Buhl Data Service. Auch die Steuersparerklärung 2021 Plus von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft ist demnach empfehlenswert.

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Programme, die auf den eigenen Computer gespeichert werden, sind meistens teurer als Browseranwendungen. Dafür bieten sie auch den besten Datenschutz.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hatten wir im Abschnitt „Wer kann bei der Steuererklärung helfen“ geschrieben, dass die weiteren Einnahmen 13.000 Euro im Jahr nicht übersteigen dürfen. Korrekt ist: Die Grenze liegt bei 18.000 Euro im Jahr. Wir haben das korrigiert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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