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Verstoß gegen EU-Recht? Apple soll illegal Überwachungssoftware einsetzen

Das Technologieunternehmen Apple soll angeblich illegale Überwachungssoftware einsetzen. Das behaupten zumindest die Datenschutzaktivisten von Noyb.

Das Technologieunternehmen Apple soll angeblich illegale Überwachungssoftware einsetzen. Das behaupten zumindest die Datenschutzaktivisten von Noyb.

Apple hat einen guten Ruf zu verlieren. Der iPhone-Konzern wirbt damit, Daten mit Sorgfalt zu schützen. Doch jetzt klagen Datenschützer gegen das Unternehmen. Ihr Vorwurf: Apple verstößt gegen EU-Recht, weil ohne Zustimmung der Nutzer Überwachungssoftware eingesetzt werde.

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Noyb: Nutzerdaten werden illegal gesammelt

Noyb heißt die Gruppe von Datenschutzaktivisten um den Österreicher Max Schrems, die sich jetzt mit dem weltgrößten Computerkonzern anlegt. Schrems ist bereits zweimal vor Gericht erfolgreich gegen Facebook vorgegangen. Nun verlangt Noyb vom Berliner Datenschutzbeauftragten und von der spanischen Behörde für Informationssicherheit, gegen Apple ein Bußgeld zu verhängen und den US-Konzern zum Löschen eines Programms im iPhone-Betriebssystem iOS zu zwingen.

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Wer sein Smartphone in Betrieb nimmt, muss sein Einverständnis zu einem Softwarelizenzvertrag erklären. Damit stimmen die Nutzer/innen automatisch – ohne ausdrücklich darauf hingewiesen zu werden – auch zu, dass ein Buchstaben- und Zifferncode erstellt wird, der dem jeweiligen Gerät zugeordnet wird und deshalb wie ein „digitales Nummernschild“ funktioniert, heißt es im Antrag an die Behörden. Diese Werbe-ID (Identifier for Advertisers) mache es möglich, das „Online- und Mobilverhalten“ der Nutzer zu identifizieren und gesammelte Daten miteinander zu verknüpfen, so Noyb. Was nicht nur Apple selbst möglich ist, sondern auch Drittanbietern – Betreibern von Apps, die auf iPhones laufen.

Durch dieses Tracking ließen sich unter anderem Konsumpräferenzen erkennen, um personalisierte Werbung zu platzieren. „Das EU-Recht schützt uns vor Tracking. Die Installation oder das Auslesen von Tracking-Codes ist nur mit der Einwilligung des Nutzers möglich“, betont Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei Noyb. Diese sehr einfache Regel gelte unabhängig von der verwendeten Technologie. Während Apple sogar in seinem Internetbrowser vorsehe, Cookies zu blockieren, würde ähnliche Software in den Handys ohne jegliche Zustimmung der User aktiviert. Cookies funktionieren wie kleine Spionageprogramme, die Daten sammeln und an die Betreiber übermitteln – beim Aufrufen von Internetseiten muss dem Einsatz der Cookies inzwischen ausdrücklich zugestimmt werden. Die Praktiken von Apple bei den iPhones seien „ein klarer Verstoß gegen EU-Datenschutzgesetze“, so Rossetti.

Datenschützer: Google nutzt ähnliches Trackingsystem

Apple wirbt damit, dass Datenschutz zu den „Kernwerten des Unternehmens“ gehöre. Bei den Einstellungen fürs iPhone gibt es dafür eine eigene Rubrik. Dort befindet sich auch in der Unterabteilung Werbung eine Schaltfläche, mit der die Werbe-ID nachträglich abgeschaltet werden kann. Ursprünglich wollte Apple mit seinem neuen Betriebssystem iOS 14, das seit September auf dem Markt ist, einen verbesserten Trackingschutz offerieren: App-Betreibern sollte die Nachverfolgung mittels Werbe-ID laut Noyb nur noch bei ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer erlaubt werden. Dies wurde aber nach Interventionen von Facebook verschoben. Die Betreiber des Netzwerks befürchteten offenbar schrumpfende Werbeeinnahmen – zielgerichtete Werbung ist die wichtigste Einnahmequelle des Konzerns.

Die Noyb-Aktivisten präsentieren in ihrem Antrag an den Berliner Datenschutzbeauftragten auch Auszüge aus einem Schriftwechsel mit Apple-Verantwortlichen. Diese berufen sich zunächst auf „berechtigte Interessen als Rechtsgrundlage für unsere Werbeplattform“. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die generierten Informationen nicht „persönlich identifizierbar“ seien und es daher keiner Einwilligung gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bedürfe. Die Beschwerdeführer widersprechen und verweisen auf eine spezielle Rubrik bei Facebook: Diese zeige, dass iPhone-Apps die Werbe-ID mit Facebook teilen, wo wiederum persönliche Informationen der Nutzer hinterlegt sind. Dieser „pseudo-anonyme Identifier“ falle deshalb unter die Definition eines Werkzeugs, das es mit personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO zu tun habe.

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Apple plant indes, den stärkeren Trackingschutz mit der nächsten iOS-Version nachzuholen. Doch Rossetti verweist darauf, dass Apple selbst die Werbe-ID nach wie vor ohne Zustimmung der Nutzer einrichten und nutzen will. Der Identifikationscode müsse aber dauerhaft gelöscht werden, fordert Rossetti. Er fügt hinzu: „Die Zukunft muss trackerfrei sein.“ Und die Datenschützer machen darauf aufmerksam, dass auch Google ein ähnliches Trackingsystem nutze, dieses werde derzeit geprüft.

RND

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