Was spricht eigentlich für die „Kassenbonpflicht“?
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Bald dürften viele Kassenzettel anfallen.
© Quelle: picture alliance / imageBROKER
Die „Kassenbonpflicht“ macht Schlagzeilen – denn angesichts der Neuregelung, die eine Ausstellung von Kaufbelegen verpflichtend macht, befürchtet unter anderem das deutsche Bäckereihandwerk einen „Bon- und Müllwahnsinn“. Dessen Zentralverband zufolge könnten allein in seinen Filialen bis zu fünf Milliarden zusätzlicher Kassenzettel jährlich ausgedruckt werden. Auch weitere Verbände meldeten sich kritisch zu Wort:
Doch aus Sicht der Befürworter gibt es durchaus Gründe für die Neuregelung. Ihnen geht es unter anderem um mehr Steuerehrlichkeit – und darum, manche Argumente der Kritiker zu entkräften.
1) Große Schäden durch Steuerbetrug
Ausschlaggebend für die Neuregelung waren die Einnahmen, die dem Staat durch Steuerbetrug und Ähnliches in Handel und Gastronomie verloren gehen. Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG), beziffert die Schäden für den Fiskus auf etwa 10 Milliarden Euro, der Verband der Registrierkassenhersteller spricht gar von etwa 70 Milliarden Euro. Die Finanzministerien nennen keine konkreten Zahlen. Die niedersächsische Finanzverwaltung spricht aber von „nennenswerten Beträgen“, die dem Bundesland wegen manipulierter Kassen entgingen.
2) Mehr Transparenz – auch für Kunden
Die Belegausgabepflicht erschwert es den Geschäften, Einnahmen nicht oder nur teilweise an das Finanzamt zu melden. Wer etwa zehn Brötchen kauft und nur fünf auf dem Kassenzettel hat, dürfte das in Zukunft leichter bemerken – und könne zum „Hüter der Steuergerechtigkeit“ werden, wie es Eigenthaler formuliert. „Der Kunde weiß: Nicht nur ich zahle meine Steuern, sondern auch der Wirt oder Bäcker“, führt Eigenthaler aus.
3) Ehrliche Geschäftsleute profitieren
„Wenn ein Geschäft ordentlich Steuern zahlt und ein anderes nicht, ist das eine Marktverzerrung“, sagt Eigenthaler außerdem. Denn in Geschäften, in denen Kunden nicht bei allen Artikeln die Mehrwertsteuer berappen müssen, zahlen sie im Endeffekt weniger. Das verschaffe unehrlichen Geschäftsleuten einen Vorteil gegenüber denen, die ihre Steuern ordnungsgemäß zahlen.
4) Die Finanzämter bekommen Spielräume
Die neue Kassensicherheitsverordnung sieht explizit eine Möglichkeit zur Befreiung von der Belegausgabepflicht vor. Dass die Finanzämter über die Ausnahmen entscheiden, könnte aus Sicht von Insidern sinnvoll sein. Denn Geschäfte in Deutschland müssen keine Registrierkassen nutzen, die den Steuerbetrug massiv erschweren würden. Mit der neuen Regelung können Finanzämter selbst auswählen, welche Geschäfte sie für besonders verdächtig halten – und sie zum Ausstellen von Kassenbelegen zwingen, wenn etwa keine Registrierkassen vorhanden sind.
5) Es gibt Alternativen
Auch wenn das Bäckereihandwerk vor Müllwahnsinn warnt: Der besonders umweltschädliche Bon auf mit Bisphenol A beschichtetem Thermopapier ist laut Umweltbundesamt ab 2020 ohnehin verboten. Vorhandene Alternativen – wie etwa Ökokassenzettel – sind zwar teurer, vermeiden aber auch weitere Umweltprobleme. Mittelfristig zeichnen sich außerdem Möglichkeiten ab, Kassenbons elektronisch zu übertragen. „Wir sehen es als zukünftigen Standard, dass digitale Bons für den Kunden via App verfügbar sind“, heißt es etwa bei der Schuhhaus-Kette Deichmann. Dort berichtet Pressesprecher Ulrich Effing aber auch, dass Deichmann auf dem Weg dorthin schon mehrere Lösungen testen musste. „Zum Teil war die Nutzung durch die Konsumenten zunächst gering“, so Effing.
6) Im Ausland funktioniert es auch
Wer im europäischen Ausland unterwegs war, kennt die Belegausgabepflicht wahrscheinlich schon: In Griechenland, Österreich und Italien wurde sie schon vor Jahren eingeführt. Dort sind Kunden teilweise sogar verpflichtet, einen Bon eine Zeit lang mit sich zu führen. So können Finanzbeamte vor Ort überprüfen, ob ausgestellte Rechnungen plausibel sind – oder, ob etwa eine Flasche Wein im Restaurant ohne Mehrwertsteuer am Fiskus vorbei herausgegeben wurde.
7) Kompromisse sind denkbar
Auch wenn die jetzige Regelung keine pauschalen Ausnahmen für ganze Branchen wie das Bäckereihandwerk vorsieht – theoretisch sind Kompromisse noch denkbar. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) preschte etwa jüngst vor, forderte Ausnahmen für kleine Händler. „Man könnte eine Befreiung von der Belegpflicht bei Kleinstbeträgen, also etwa 5 Euro erwägen – auf Verlangen müsste dann aber immer noch ein Bon ausgestellt werden“, sagt auch Steuergewerkschafts-Chef Eigenthaler.