Trotz verkürzter Kündigungsfristen

Schnelles Internet: Warum viele Verbraucher beim Anbieterwechsel noch immer zögern

Ein Mann sitzt vor einem Laptop und hält ein Handy in der Hand.

Ein Mann sitzt vor einem Laptop und hält ein Handy in der Hand (Symbolbild).

Frankfurt am Main. Die Verkürzung der Kündigungsfristen für Verbraucherverträge sollte vor überlangen Verlängerungen schützen, Konsumenten einen schnelleren Wechsel auf günstigere Angebote ermöglichen und den Wettbewerb vor allem in der Telekommunikation fördern. Doch ein Wechsel-Boom ist bislang ausgeblieben. Wir erläutern, was dahinter steckt.

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Was bedeutet die neue Regelung überhaupt?

Das Grundprinzip ist, Verbraucher vor Kostenfallen zu schützen. Früher war es vielfach so: Wer es versäumte, einen Vertrag fürs Handy oder für Festnetzinternet rechtzeitig zu kündigen, musste eine automatische Vertragsverlängerung – in der Regel um ein Jahr – akzeptieren.

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Seit 1. Dezember 2021 gilt im Telekommunikationsgesetz (TKG), dass nach dem Ende der Mindestlaufzeit (meistens 24 Monate) monatlich gekündigt werden kann. Diese Regelungen wurden zum 1. März 2022 auch in das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ aufgenommen. Die Regelungen gelten seither auch zum Beispiel für Streamingdienste oder Zeitschriftenabos. Zudem wurde im Sommer angeführt, dass die Anbieter auf ihren Webseiten einen Kündigungsbutton installieren müssen und dass sie verpflichtet sind, eine Eingangsbestätigung der Kündigung an den Kunden zu schicken.

Was hat die neue Regelung ausgelöst?

Eine repräsentative Umfrage des Vergleichsportals Verivox unter Verbrauchern hat ergeben: Die absolute Zahl der Anbieterwechsel ist seit Einführung des neuen Gesetzes nicht gestiegen. Knapp die Hälfte der Wechsler (48 Prozent) gab aber zumindest an, dass sie die schnellere Möglichkeit zur Kündigung genutzt haben. Aber immer noch 52 Prozent gingen – wie früher üblich – ganz regulär erst nach dem Ende der Laufzeit zu einem neuen Anbieter. Wobei aber zwei Drittel der Wechsler von den neuen Regelungen wussten. „Nicht alle im vergangenen Jahr erfolgten Wechsel können auf die TKG-Novelle zurückgeführt werden“, sagte denn auch Jens-Uwe Theumer, Telko-Experte bei Verivox, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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Hat die schnellere Kündigung Einflüsse auf die Wechselfreude der Verbraucher?

Die Studie hat ergeben, dass die Kunden nach wie vor eher träge sind. Gut die Hälfte gab an, den Internetanbieter zuletzt vor zwei Jahren oder noch früher gewechselt zu haben. Voriges Jahr waren es nur 13 Prozent (wobei die Befragung im November durchgeführt wurde). 18 Prozent haben sich sogar noch nie einen anderen Provider fürs Festnetzinternet gesucht.

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Lassen Unterschiede in verschiedenen Bevölkerungsgruppen identifizieren?

Unter den Noch-nie-Wechslern sind laut Verivox „besonders viele Menschen mit einem formal niedrigen Bildungsstand“. Zudem steige mit dem monatlichen Verdienst die Bereitschaft, nach einem günstigeren Anbieter zu suchen. 73 Prozent mit einem Einkommen von höchstens 1500 Euro im Monat haben ein- oder mehrfach den Provider gewechselt. Bei Besserverdienern (über 2500 Euro) sind es aber 85 Prozent – ausgerechnet die Verbraucher, die ein großes Interesse an einem günstigen Internetanschluss haben müssten, halten sich also eher zurück.

Deutlich wird auch, dass Jüngere agiler sind als Ältere. 90 Prozent der 18- bis 29-Jährigen gehören zum Wechslerteam. Unter den Menschen zwischen 50 und 69 ist ein Viertel dem ersten Anbieter noch immer treu.

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Gibt es Informationsdefizite bei den Verbrauchern?

Vieles spricht dafür. Denn einem Drittel aller Befragten war die schnellere Vertragskündigung noch gänzlich unbekannt. 10 Prozent waren sich ihrer Sache nicht sicher. Bei der Marktdynamik im Telekommunikationssektor ist also noch reichlich Luft nach oben. Die TKG-Novelle sei sicherlich ein richtiger und überfälliger Schritt gewesen, so Theumer. Von einem Wechselboom könne aber keine Rede sein. Doch er erinnert auch daran, dass durch den derzeit intensiv betriebenen Ausbau der Glasfasernetze, die superschnelle Internetverbindungen bringen, Bewegung in den Markt kommen könnte: „Wenn die erleichterten Kündigungsmöglichkeiten noch bekannter werden, könnte der Wechselanreiz für die Kundinnen und Kunden doppelt steigen.“

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