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Bis zu 34,5 Milliarden Euro

EU-Kommission genehmigt deutsche Finanzhilfen für kriselnden Gasimporteur Uniper

Das Firmenlogo in der Konzernzentrale des Energieversorgers Uniper. (Symbolbild)

Das Firmenlogo in der Konzernzentrale des Energieversorgers Uniper. (Symbolbild)

Brüssel. Die EU-Kommission hat deutsche Milliardenhilfen für den angeschlagenen Gasimporteur Uniper genehmigt. Der Bund darf das Unternehmen mit bis zu 34,5 Milliarden Euro unterstützen, wie die Wettbewerbshüter am Dienstagabend mitteilten. Bereits am Freitag hatte die Kommission der Verstaatlichung des Unternehmens unter fusions- und kartellrechtlichen Aspekten zugestimmt. Damit ist der Weg für die Verstaatlichung frei. Die Maßnahme werde es Uniper erlauben, seine Kunden weiter zu versorgen und helfen, ernsthafte Störungen des deutschen Gasmarktes zu vermeiden.

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Konkret geht es bei der deutschen Maßnahme laut EU-Kommission um eine sofortige Kapitalerhöhung von acht Milliarden Euro. Darüber hinaus ist eine weitere Kapitalerhöhung bis 2024 von bis zu 26,5 Milliarden Euro vorgesehen.

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Der Großhändler mit einer ehemals starken Abhängigkeit von Russland ist Lieferant für rund 500 Stadtwerke und weitere rund 500 Industrie-Großkunden. Eine Insolvenz von Uniper hätte wohl einen Dominoeffekt ausgelöst, der zahlreiche Kunden ebenfalls in Schwierigkeiten gebracht hätte.

Fällt ein Energielieferant aus, springen für gewöhnlich Stadtwerke ein. Da Uniper diese regionalen Grundversorger aber zu seinen Kunden zählt, kämen auch sie ins Wanken. Sie müssten das Erdgas zu höheren Preisen woanders beschaffen. Die weitergegebenen Kosten würden wiederum Millionen Haushalte und viele Unternehmen belasten.

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Staatshilfe unterliegt europäischen Regeln. Die EU-Kommission als Hüterin eines fairen Wettbewerbs prüft, ob diese diskriminierend in den Markt eingreift. Wenn Deutschland beispielsweise ein bestimmtes Unternehmen so stark bezuschussen würde, dass es einen Konkurrenten aus einem anderen Land aus dem Markt drängen könnte, wäre dies nicht mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar.

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Durch die Wettbewerbsregeln soll auch sichergestellt werden, dass keine Monopole entstehen, die willkürlich Preise erhöhen könnten.

Beihilfen für Uniper laut EU-Kommission an Verpflichtungen geknüpft

Mit der Genehmigung für die Staatshilfen zur weitgehenden Verstaatlichung von Uniper sind laut EU-Kommission eine Reihe von Bedingungen verknüpft. Uniper werde bestimmte Teile seines Geschäfts verkaufen, die einen signifikanten Teil seiner Erträge vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ausmachten, teilten die Wettbewerbshüter in Brüssel am Dienstagabend mit. Dies umfasse insbesondere das Datteln IV-Kraftwerk, das Gönyu-Kraftwerk in Ungarn und eine Reihe internationaler Tochtergesellschaften.

Uniper werde außerdem Teile seiner Gasspeicher- und Pipeline-Kapazitätsbuchungen freigeben und sie Wettbewerbern zur Verfügung stellen. Die Maßnahmen würden begleitet von Anpassungen der Geschäftsstrategie, die einen verstärkten Wettbewerb im Markt ermöglichten. Als Beispiel wurde in diesem Zusammenhang die Beschränkung von Langzeitverträgen genannt.

RND/dpa

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