Verbraucherverträge: Je öfter wir kündigen, desto besser werden die Anbieter
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Eine Frau telefoniert in Berlin mit einem Smartphone (gestellte Szene).
© Quelle: picture alliance / dpa-tmn
Meine ersten Jahre in Berlin kaufte ich nur Monatskarten für die Fahrt zur Arbeit. Das war zwar teurer als das Jahresabo, aber ich dachte: Wer weiß, wenn ich wieder die Stadt wechsle, dann will ich nicht monatelang umsonst zahlen.
Hätte ich mich durch die AGBs gekämpft, wäre mir aufgefallen, dass die Berliner Verkehrsbetriebe schon damals eine äußerst kundenfreundliche Regel hatten. Man konnte jederzeit aus dem Jahresabo raus. Einzige Bedingung: Fürs angebrochene Jahr zahlte man den Preis der normalen Monatskarte.
Wie schön wäre es, wenn alle so vorgingen. Auch Fitnessklubs, Handyanbieter oder Streamingportale. Nie wieder monatelang sinnlos ans Fitnessstudio überweisen, obwohl man nicht mehr hingeht. Nicht mehr im überdimensionierten Handytarif feststecken, weil man halt im Urlaub mehr Internet braucht. Bei Sky auch in der Mindestlaufzeit mal das Sportpaket pausieren.
Ein großer Schritt in diese Richtung ist das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz, das seit Anfang März gilt. Wenn Sie jetzt einen neuen Vertrag abschließen, darf der sich nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängern. Nach der Mindestlaufzeit können Sie jederzeit mit Monatsfrist kündigen.
Das führt dazu, dass sich Anbieter viel mehr an den Bedürfnissen Ihrer Kunden orientieren müssen. Schon jetzt kommen immer mehr Verträge ohne Mindestlaufzeit aus. Meist zahlt man zwar einen Aufpreis, eine Anschlussgebühr oder etwas ähnliches. Aber dafür bleibt man flexibel.
Mein Tipp: Schauen Sie sich auch die Varianten ohne Laufzeit an, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
Streamingdienste kündige ich oft nach ein, zwei Monaten wieder. Das fällt besonders leicht, wo das per Mausklick geht. Deshalb glaube ich, dass eine klitzekleine Vorschrift aus dem Faire-Verträge-Gesetz eine große Wirkung haben wird: Ab Juli dürfen Anbieter den Ausstieg nicht mehr kompliziert machen, sondern müssen einen Kündigungs-Button auf der Website platzieren.
Wenn wir den fleißig nutzen, sind vielleicht bald mehr Firmen so flexibel wie die Berliner Verkehrsbetriebe.
Matthias Urbach ist Vizechefredakteur des Geldratgebers „Finanztip“, der zur gleichnamigen Stiftung gehört. Er erklärt an dieser Stelle immer dienstags, wie man Gelddinge selbst regelt. Weitere Tipps gibt Urbach im wöchentlichen Verbraucher-Newsletter (finanztip.de/newsletter).