Wie sah der Täter aus? Wer sind seine Verwandten? Neue Methoden in der genetischen Forensik können auch für polizeiliche Ermittlungen sinnvoll sein. Doch sollte die Polizei auch in Deutschland Gendatenbanken zur Ermittlung bei Straftaten nutzen dürfen?
Die Verurteilung des „Golden State Killers“ vor zwei Jahren in den USA galt als spektakulärer Kriminalfall. Der Serienmörder und Vergewaltiger hatte seine Taten in den 70er- und 80er-Jahren begangen, war aber nie gefasst worden. Bis die Polizei eine ungewöhnliche Vorgehensweise wählte: Sie lud ein aus den Tatortspuren erstelltes genetisches Profil unter falschem Vorwand auf einer Onlineplattform für Ahnenforschung hoch. So spürte sie zunächst entfernte Verwandte des Täters auf und dann diesen selbst. Erstmals war hierbei eine privat geführte Gendatenbank von der Polizei für Ermittlungen genutzt worden – und das mit Erfolg.
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.