Nach Anschlag von Halle: Neue Kompetenzen für den Verfassungsschutz
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln.
© Quelle: Oliver Berg/dpa
Berlin. In den Konflikt um die Reform des Verfassungsschutzgesetzes kommt Bewegung. Das verlautet aus Regierungskreisen. Nachdem es die ehemalige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) abgelehnt hatte, sich mit dem Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu befassen, weil er ihrer Ansicht nach dem Koalitionsvertrag widerspricht, gibt es nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) mittlerweile zwischen beiden Häusern intensive Gespräche „auf der Fachebene“.
Dies hat mit der Amtsübernahme von Christine Lambrecht (SPD) zu tun – vor allem aber mit der steigenden rechtsextremistischen Gefahr nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sowie dem Anschlag auf die Synagoge von Halle.
Seehofer will, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Erlaubnis zur Onlinedurchsuchung ebenso erhält wie jene zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung; damit ist die Observation von Messenger-Diensten wie Whatsapp gemeint. Vorgesehen ist auch die Speicherung von Daten über Kinder unter 14 Jahren.
Anpassung an den Stand der Technik
Barley wies stets auf den Koalitionsvertrag hin. Dieser sehe vor, dass mehr Befugnisse für die Geheimdienste mit mehr Kontrollrechten des Parlaments einhergehen müssten. Das sei in dem Gesetzentwurf nicht gewährleistet. Aus dem Bundesinnenministerium wie überhaupt aus Sicherheitskreisen verlautete hingegen, bei Onlinedurchsuchungen und Quellen-TKÜ handele es sich gar nicht um Kompetenzerweiterungen, sondern darum, die Rechte des Verfassungsschutzes dem Stand der Technik anzupassen. Das Bundeskriminalamt habe diese Kompetenzen im Übrigen schon.
Nun heißt es aus SPD-Kreisen, es gehe nicht mehr um ein grundsätzliches Nein, sondern darum, „die Dinge ins Verhältnis zu rücken“. Man wolle nur „keine flächendeckenden Grundrechtseingriffe“. Der Rechtsextremismus zwinge jedenfalls zu Maßnahmen. „Die Lage hat sich geändert.“
FDP-Politiker Kuhle schreibt Brief an Ministerin
Unterdessen hat FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle einen Brief an Lambrecht geschrieben, in dem er vor der Reform warnt. „Ich appelliere an Sie und an Ihr gesamtes Haus, sich einer Tendenz entgegenzustellen, bei der die Wochen und Monate nach einem terroristischen Anschlag genutzt werden, um umstrittene gesetzgeberische Projekte in einem beschleunigten Verfahren zu beschließen“, heißt es in dem Brief, der dem RND vorliegt. „Auch Werte wie die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung müssen bei der aktuellen Diskussion über Gesetzesverschärfungen wahrnehmbare Fürsprecher haben.“
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei für Onlinedurchsuchungen und Quellen-TKÜ „eine besonders hohe Gefahrenschwelle erforderlich, die bei nachrichtendienstlicher Tätigkeit regelmäßig nicht gegeben ist“, fügte Kuhle hinzu. Auch drohe die „Aufhebung des Trennungsgebots zwischen den Nachrichtendiensten und der Polizei“.
Der FDP-Politiker betont, „als Verfassungsministerin“ dürfe Lambrecht die Debatte nicht Seehofer überlassen. Und so oder so gelte es, den Bundestag „so schnell wie möglich zu beteiligen“.